Vereinigung der Prüfingenieure für Baustatik in Rheinland- Pfalz e.V.
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Die Bewertungs- und Verrechnungsstelle (bvs) ist eine Institution, welche Verwaltungsarbeit für Sachverständige auf der Grundlage der maßgebenden Bauordnung leistet. Für den Prüfingenieur regelt die BVS den Zahlungsverkehr zwischen ihm und dem Auftraggeber. Die Prüftätigkeit ist eine vom Gesetzgeber  ausgehende bausicherheitsrechtliche Anforderung. Damit stellt das Honorar des Prüfingenieurs eine festgesetzte Prüfgebühr dar.Die Vergütung  richtet sich dabei nach dem Prüfumfang, den anrechenbaren Kosten und Honorarzonen ,in die ein Bauwerk nach statisch- konstruktivem Schwierigkeitsgrad eingestuft wird.
 
 
BVS Informationen
 
Information zur BVS - Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure für Baustatik-

Die Vereinigungen der Prüfingenieure für Baustatik aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind im Einvernehmen mit den Obersten Bauaufsichtsbehörden beider Länder übereingekommen, die Überwachung und die Kontrolle der privatrechtlichen Regelungen unterliegenden Prüftätigkeit einer Bewertungs- und Verrechnungsstelle (BVS) zu übertragen. Diese Stelle wird den Bereich der Vergütung und Abrechnung nach einheitlichen, den geltenden Verordnungen und Richtlinien entsprechenden Verfahren handhaben. Die BVS steht dem Bauherrn treuhänderisch für die Abwicklung der Prüfaufträge zur Seite und berät ihn in allen hiermit zusammenhängenden Fragen. Diese Regelung der BVS gilt für die Prüfingenieure des jeweiligen Landes und selbstverständlich auch für alle außerhalb dieses Landes ansässigen Prüfingenieure, sofern sie in Rheinland-Pfalz oder im Saarland Prüfaufträge übernehmen.

Ab dem 1. 4. 2000 werden alle Prüfaufträge über diese Verrechnungsstelle abgerechnet. Gebührenanfragen werden ebenfalls ausschließlich von dieser Stelle bearbeitet. Daher dürfen Gebührenanfragen (auch telefonische) nicht mehr direkt von den Prüfingenieuren beantwortet werden.

Die Beauftragung des Prüfingenieurs kann grundsätzlich jedoch wie bisher erfolgen (d. h. durch ein einfaches formloses Auftragsschreiben des Bauherrn).

Die Abrechnung der Prüfleistungen erfolgt in jedem Falle durch die BVS im Namen des Prüfingenieurs. Das gilt auch für die Aufträge, die direkt durch die Bauaufsichtsbehörden erfolgen.

Entgegen der jetzigen Praxis bei der Privatbeauftragung ist es jedoch erforderlich die Bauantragszeichnungen in 2-facher Ausfertigung vorzulegen.

Bei der Privatbeauftragung des Prüfingenieurs sollte daher vorgelegt werden:

a1) formloses Schriftstück als Auftragsschreiben des Bauherrn
oder a2) ausgefüllter u. beidseits unterschriebener Vertrag
b) Bauantragszeichnung (2-fach) und Umbauter Raum-Berechnung
c) statische Berechnung und Konstruktionszeichnungen (2-fach)

Für den Fall, daß der Bauherr eine vorläufige Gebührenermittlung wünscht, wird diese von der BVS erstellt. In diesem Falle ist die Bauantragszeichnung (evtl. 2-fach) und die Umbauter Raum-Berechnung mir zuzusenden. Die Unterlagen werden dann von hier aus an die BVS zu Erstellung der vorläufigen Gebührenermittlung weitergeleitet.

Die Ermittlung der Prüfgebühr hat der Gesetzgeber in der Gebührenverordnung Landesverordnung über die Gebühren und Amtshandlungen der Bauaufsichtsbehörden und über die Vergütung der Leistungen der Prüfingenieure für Baustatik (kurz: LVO) geregelt.

Falls ein Vertrag gewünscht wird, wird dieser wie bisher direkt mit dem Prüfingenieur abgeschlossen.
 
 
Bewertungs- und Verrechnungsstellen
 
BVS - Bewertungs- und Verrechnungsstellen der Länder:

Hessen / Rheinland-Pfalz / Saarland

BVS Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar
GmbH & Co. KG
Hintere Bleiche 38
55116 Mainz

Telefon:  0 61 31 - 90 62 00-0
Telefax:  0 61 31 - 90 62 00-62
E-Mail:    Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Internet: http://www.bvs-hrs.info


Es werden alle hoheitlichen und privatrechtlich beauftragten Prüfaufträge über die BVS abgerechnet.
 
 
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